Unser Service

Wir möchten, dass Sie sich in unserer Praxis nicht nur gut behandelt, sondern auch wohlfühlen. Unser freundliches und engagiertes Praxisteam kümmert sich gerne um Ihre Anliegen.

Desweitern bieten wir Ihnen:

Rückrufservice
Rezept- und Überweisungsservice
Mittags-/Abendtermine für Berufstätige
Telefonische Sprechstunde
Erinnerungsservice
Kostenlose Parkmöglichkeiten am Haus

Während unserer Praxisöffnungszeiten ist immer ein Arzt unseres Teams in der Praxis anwesend. Bei Hausbesuchen sind wir jederzeit für unsere Praxismitarbeiterinnen erreichbar.

Außerhalb der Praxisöffnungszeiten wenden Sie sich in an den ärztlichen Bereitschaftsdienst des Rheinisch Bergischen Kreises.

Sie erreichen den ärztlichen Notdienst unter der Notdienstnummer 116 117

Außerdem steht Ihnen zu den folgenden Zeiten die Notdienstpraxis am Marien Krankenhaus in Bergisch Gladbach (Dr.-Robert-Koch-Straße 18, 51465 Bergisch Gladbach) zur Verfügung
Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.00 bis 22.00 Uhr
Mittwoch und Freitag sowie an Weiberfastnacht von 16.00 bis 20.00 Uhr
Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertag und Rosenmontag von 09.00-13.00 und
16.00-20.00 Uhr

In lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie bitte die Nummer 112.

Hinweise zum Notdienst
Nutzen Sie die Notdienste bitte nur im Ernstfall und nicht bei kleinen Bagatellerkrankungen. Alle niedergelassenen Ärzte leisten den Notdienst im Wechsel zusätzlich zu Ihrer normalen ärztlichen Tätigkeit

Wenn Sie im laufenden Quartal bereits in unserer Praxis waren, können Sie Ihr Rezept gerne hier bestellen. Wir bereiten es vor, sie brauchen es nur noch abzuholen.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Rezeptanforderung, dass dieses E-Mail-Fach täglich um 08:00 Uhr bearbeitet wird.

Zur Wiederverordnung Ihres Dauermedikamentes können Sie Ihr Rezept auch telefonisch bestellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Arzt verpflichtet ist, in regelmäßigen Abständen Wirkung und mögliche Nebenwirkungen Ihrer Medikamente zu überprüfen.

Notwendige Atteste werden selbstverständlich von uns ausgestellt. Wenn Bescheinigungen oder Atteste nicht von der Krankenkasse angefordert und vergütet werden, müssen wir Ihnen die anfallenden Kosten privatärztlich (nach GOÄ) in Rechnung stellen.

Den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung müssen Sie als Antragsteller selbst ausfüllen und unterschreiben. Wir werden auf Antrag des Versorgungsamts tätig und erstatten einen entsprechenden Bericht.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Rezeptanforderung, dass dieses E-Mail-Fach täglich um 08:00 Uhr bearbeitet wird.

Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

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